Zuschüsse

Wir bieten folgende Zuschüsse an:

  • Zuschuss zu Psychotherapie
  • Zuschuss zur Familienplanung / Künstliche Befruchtung
  • Zuschuss zu Therapieaufenthalten
  • Sportzuschuss
  • Zuschuss zu Nahrungsergänzungen
  • Zuschuss zu Physiotherapie oder Osteopathie
  • Zuschuss für Begleitpersonen
  • Härtefonds

cf-austria

Fölz 193/2
8621 Thörl

T: +43 676 458 485 0
E: office@cf-austria.at

Zuschuss zu Psychotherapie

CF-austria gewährt ab 1. Jänner 2025 - vorerst befristet für 1 Jahr – seinen Mitgliedern einen Zuschuss zu einer psychotherapeutischen oder klinisch-psychologischen Begleitung.

Umfang: Bis zu 7 Einheiten pro Familie, Patient oder direkter Angehöriger, im Ausmaß von jeweils € 60,-, insgesamt also maximal € 420,-.

Die Betroffenen können den/die für sie passenden Therapeuten bzw. Therapeutin selbst auswählen. Voraussetzung ist dessen/deren Eintragung in der Psychotherapeutenliste oder der Psychologenliste des Gesundheitsministeriums. Der Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Sitzungen ist ebenso frei wählbar. Die Rechnungen des Therapeuten/der Therapeutin müssen in Kopie innerhalb von 3 Monaten eingereicht werden, daraufhin überweist cf-austria umgehend den Zuschuss an den Zuschusswerber. 

Wir möchten mit diesem Zuschuss erreichen, dass jeder Patient bzw. dessen Angehörige sich im Bedarfsfall psychotherapeutische bzw. psychologische Unterstützung organisieren kann!

Zur Beantragung kann das entsprechende Formular von unserer Homepage heruntergeladen werden.

 

Antrag Zuschuss Psychotherapie

Zuschuss zur Familienplanung / Künstliche Befruchtung

cf-austria gewährt Zuschüsse zur Familienplanung / Künstliche Befruchtung.

Um diesen Zuschuss zu beantragen, müssen dem Antrag die entsprechenden Rechnungen beigelegt werden.

Zur Beantragung kann das entsprechende Formular von unserer Homepage heruntergeladen werden.

Antrag Zuschuss Kinderwunsch

Zuschuss zu Therapieaufenthalten

Gefördert werden Therapieaufenthalte (Urlaube) im Meeres -oder gemäßigten Bergklima, um den pulmonalen Gesundheitszustand länger zu erhalten und Infekten vorzubeugen. Die Dauer des Aufenthaltes wird ab einer Woche, bis max. drei Wochen gefördert. Die/der AntragstellerIn muss Mitglied bei cf-austria sein.

Dem ausgefüllten Antrag ist die Rechnung der Unterkunft / des Fluges mit An- und Abreisedatum beizulegen. Die Rechnung muss auf den Namen des Mitgliedes ausgestellt sein. Der Antrag kann bis zu drei Monate nach Abreisedatum gestellt werden.

Es können nur originale Anträge berücksichtigt werden, die per Post bis spätestens 30.11. des laufenden Jahres im Büro eingelangt sind.

Zur Beantragung kann das entsprechende Formular von unserer Homepage heruntergeladen werden.

Antrag Zuschuss Therapieaufenthalt

Sportzuschuss

cf-austria gewährt einen Zuschuss für sinnvolle sportliche Aktivitäten, die regelmäßig ausgeübt werden.

Beantragen kann man den Zuschuss mit den beigelegten Originalrechnungen der Mitgliedsbeiträge, Saisonkarten, etc. Der Antrag kann höchstens 3 Monate im Nachhinein (Rechnungsdatum) eingereicht werden.

Zur Beantragung kann das entsprechende Formular von unserer Homepage heruntergeladen werden.

.Antrag Zuschuss

Zuschuss zu Nahrungsergänzungen

cf-austria gewährt einen Zuschuss für Nahrungsergänzungen, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden.

Dem Antrag sind die Originalrechnung der Nahrungsergänzung und die Ablehnung durch die Krankenkasse beizulegen.Der Antrag kann höchstens 3 Monate im Nachhinein eingereicht werden.

Zur Beantragung kann das entsprechende Formular von unserer Homepage heruntergeladen werden.

 "Antrag Zuschuss".

Zuschuss zu Physiotherapie oder Osteopathie

cf-austria gewährt Zuschüsse von maximal € 100,-- pro Jahr zur Physiotherapie oder Osteopathie, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden. Die Ablehnung der Krankenkasse ist bitte beizufügen.

Um diesen Zuschuss zu beantragen, muss dem Antrag das Original der Arztrechnung beigelegt werden.Der Antrag kann höchstens 3 Monate im Nachhinein eingereicht werden.

Zur Beantragung kann das entsprechende Formular von unserer Homepage heruntergeladen werden.

"Antrag Zuschuss"

Zuschuss für Begleitpersonen

cf-austria gewährt einen Zuschuss für Begleitpersonen bei Transplantationen von Angehörigen.

Dem Antrag sind die Originalrechnung der Unterkunft und Aufenthaltsbestätigung des Krankenhauses beizulegen.Der Antrag kann höchstens 3 Monate im Nachhinein eingereicht werden.

Zur Beantragung kann das entsprechende Formular von unserer Homepage heruntergeladen werden.

"Antrag Zuschuss".

Härtefonds

Sollte ein Härtefall eingetreten sein, so können wir im Einzelfall entscheiden wie wir helfen können.

Zur Beantragung kann das entsprechende Formular von unserer Homepage heruntergeladen werden.

"Antrag Zuschuss Härtefonds".

Auf alle unsere Zuschüsse gibt es keinen Rechtsanspruch. Alle Anträge werden individuell durch den Vorstand geprüft. Für den Antrag können nur Originalbelege berücksichtigt werden, die maximal 3 Monate nach Ausstellungsdatum bei uns eingelangt sind.

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