In Anlehnung an die Richtlinien der ÖGHMP (Österreichische Gesellschaft für Hygiene, Mikrobiologie und Präventivmedizin)
Stand 22.01.2021
Im Schulbetrieb kann eine FFP-Maske pro Schultag verwendet werden (für Kinder über 14 Jahre). Diese muss der Person zugeordnet sein (Kennzeichnung), wird in Tragepausen an den Haltebändern abgenommen und an einem sicheren Ort zwischengelagert. • Die Tragedauer für eine Unterrichtseinheit (50min) ist angemessen und zumutbar. Die anschließende Tragepause soll mindestens 5min oder besser 10min betragen. •
Tragepausen sollen möglichst im Freien oder in einem gut durchlüfteten Raum stattfinden, wobei das Abstand halten wichtig ist.
In geschlossenen, wenig durchlüfteten Pausenräumen mit Anwesenheit anderer Personen ohne Maske ist ein mehrminütiger Aufenthalt ohne Mund-Nasenbedeckung riskant, wenn sich Virusträger unter den Anwesenden befinden. Beschränkung der Aufenthaltsdauer, der Anzahl von Personen (vor allem solcher ohne Masken!) sowie Abstand ist essentiell!
In geschlossenen Räumen ist es empfehlenswert, während der Zeit der Tragepause wenigstens einen einfachen Mund-Nasenschutz zu verwenden, um das Infektionsrisiko zu minimieren. •
Für Personen mit beschränkter Atemfunktion müssen individuelle Entscheidungen getroffen werden: Verkürzte Tragedauer und/oder längere Tragepausen, Einsatz der Person in Arbeitsfeldern, in denen ein Mund-Nasenschutz ausreicht oder auf eine Mund-Nasenbedeckung verzichtet werden kann – oder Freistellung von Tätigkeiten mit Risiko eines Erwerbs von Infektionen über den Luftweg für die Dauer der Gefährdung. • FFP-Masken sollen nur in besonderen Situationen und nur unter Einhaltung besonderer Kriterien wiederverwendet werden; siehe Ergänzung.
Neuerliche Verwendung benützter FFP-Masken?
Wenn genügend Ersatzmasken vorhanden sind, dann sollen durchfeuchtete Masken – auch aus ästhetischen Gründen – entsorgt und nicht wieder verwendet werden. Man kann allerdings davon ausgehen, dass eine nur durch den Wasserdampf der Ausatemluft feucht gewordene Maske noch ein zweites und vielleicht ein drittes Mal von derselben Person (!) verwendet werden kann.
Dabei müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
Maske ist gut getrocknet, weder beschmutzt, kontaminiert und verformt und sitzt nach wie vor dicht. Das erfordert ein geordnetes hygienisches Management der Masken. Nach den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts sollen die Masken zum Trockenen frei an der Luft hängen. Alternativ können sie auch in einem offenen Behälter zwischengelagert werden. Dazu muss die Innenseite der FFP2-Maske nach oben gerichtet sein, damit sie gut trocknen kann. Jedenfalls muss die Maske eindeutig einer Person zugeordnet sein, damit ein Tragen durch andere Personen ausgeschlossen ist. Beim Auf- und Absetzen der Maske sollte diese nur an den Gummibändern angegriffen werden. Die Innenseite der Maske darf dabei nicht berührt werden. Ein Waschen von FFP-Masken in der Waschmaschine und anschließendes Trocknen scheinen zwar grundsätzlich denkbar, wenn dabei die mechanischen Eigenschaften und die Filterwirkung erhalten bleiben (Herstellerangaben beachten!). Dies wird aber (im Gegensatz zu textilem Mund-Nasenschutz) nur bei Ressourcenknappheit empfohlen, denn FFP-Masken sind durchwegs als Einwegartikel konzipiert und gewidmet.
Zusammenstellung: AKH Kinderklinik Wien, CF – Ambulanz